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Seed Funding

Das CrimeLabUZH möchte interdisziplinäre Forschung in den Bereichen Strafrecht, Kriminalprävention, Kriminologie, forensische Psychiatrie und verwandten Themen fördern und den Aufbau neuer Kooperationen innerhalb und ausserhalb der UZH fördern. Zu diesem Zweck schreibt das CrimeLabUZH Seed Funding für die Vorbereitung kompetitiver Drittmittelanträge aus.

Gefördert werden Projekte, die bei nationalen oder internationalen Förderinstitutionen bzw. Förderprogrammen, beispielsweise beim SNF oder bei Innosuisse, eingereicht werden sollen. Das Seed Funding dient insbesondere der Finanzierung vorbereitender Arbeiten, die wesentlich zur Ausarbeitung eines kompetitiven Drittmittelantrags beitragen.

Antragsberechtigung

Die Fördermittel können ausschliesslich an der UZH verwaltet und eingesetzt werden. Mindestens eine Antragstellerin oder ein Antragsteller muss eine wissenschaftliche Anstellung an der UZH innehaben und die Verantwortung für die Verwaltung der Fördermittel an der UZH übernehmen.

Forschende sowie Praxispartner:innen anderer Institutionen können am Projekt beteiligt sein. Eine Übertragung von Seed-Funding-Mitteln an externe Institutionen ist jedoch nicht möglich.

Förderdauer und Budget

Pro Projekt können CHF 5'000 bis CHF 20'000 beantragt werden. Die bewilligten Mittel müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Vergabe der Förderung verwendet werden.

Auswahlkriterien

Die eingereichten Anträge werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt:

  • Thematische Relevanz: Das Projekt muss einen Bezug zu mindestens einer der vier Forschungssäulen des CrimeLab aufweisen: Ursachen von Kriminalität, Kontrolle von Kriminalität, Opfer von Kriminalität oder neue Formen von Kriminalität.
  • Interdisziplinarität: Das Projekt soll substanzielle Beiträge aus mindestens zwei unterschiedlichen Disziplinen umfassen. Besonders berücksichtigt werden Projekte, die neue interdisziplinäre Kooperationen begründen oder bestehende Kooperationen in wesentlicher Weise um eine neue interdisziplinäre Ausrichtung erweitern.
  • Transfer und gesellschaftliche Relevanz: Wenn möglich, sollte das Projekt das Potenzial haben, einen Beitrag zur Politik, zur beruflichen Praxis, zur Kriminalprävention, zur Strafjustiz oder zu anderen relevanten gesellschaftlichen Anwendungsbereichen zu leisten.
  • Wissenschaftliche Qualität: Das Projekt soll auf einer klaren Forschungsfrage basieren, einen innovativen Beitrag leisten und dem aktuellen Stand der Forschungsmethoden entsprechen.
  • Machbarkeit: Die im Rahmen des Seed Fundings geplanten Aktivitäten müssen innerhalb des beantragten Budgets und des vorgesehenen Förderzeitraums realisierbar sein und nachvollziehbar zur Vorbereitung des geplanten Drittmittelantrags beitragen.

Förderbedingungen

  • Innerhalb von 12 Monaten nach Beginn der Förderung muss mindestens ein Antrag auf externe Forschungsförderung eingereicht werden.
  • Die bewilligten Mittel können während maximal 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Förderzusage verwendet werden.
  • Das Seed Funding dient ausschliesslich der Finanzierung von Ausgaben, die unmittelbar mit der Vorbereitung eines Drittmittelantrags bei einer externen Förderinstitution zusammenhängen.
  • Förderfähige Kosten umfassen insbesondere die Anstellung von Assistierenden für Pilotstudien oder für Arbeiten, die unmittelbar der Vorbereitung des Drittmittelantrags dienen.
  • Nicht förderfähig sind Forschungsaktivitäten ohne direkten Bezug zur Vorbereitung des geplanten Drittmittelantrags, reguläre Lehrtätigkeiten sowie allgemeine Infrastruktur oder Ausstattung.
  • Die Förderung kann weder verlängert noch erneuert werden.
  • Nicht verwendete Mittel werden zurückgefordert und stehen für eine künftige Ausschreibungsrunde wieder zur Verfügung.
  • Das CrimeLab behält sich vor, das beantragte Budget anzupassen. Im Falle einer Kürzung erfolgt die Förderzusage erst, nachdem die Antragstellenden dem angepassten Budget ausdrücklich zugestimmt haben.
  • Nach Abschluss der Förderung ist ein kurzer Bericht von maximal einer Seite über die Verwendung der Mittel und den daraus hervorgegangenen Drittmittelantrag einzureichen.

Auswahlverfahren

Die Anträge werden vom Direktorium und der Geschäftsstelle des CrimeLab anhand der oben aufgeführten Auswahlkriterien beurteilt. Mitglieder des Direktoriums, die an einem Antrag beteiligt sind oder bei denen ein anderer Interessenkonflikt besteht, nehmen an der Beurteilung nicht teil.

Das CrimeLab kann im Rahmen des Auswahlverfahrens zusätzliche Informationen oder Erläuterungen zu den eingereichten Anträgen einholen.

Die Antragstellenden werden voraussichtlich Ende Oktober 2026 über den Förderentscheid informiert.

Einreichung des Antrags

Bitte senden Sie die folgenden Unterlagen bis zum 30. September 2026 an crimelab@ius.uzh.ch:

  1. Lebensläufe der Hauptantragstellenden (max. 2 Seiten pro Person, einschliesslich ausgewählter Publikationen).
  2. Das vollständig ausgefüllte Antragsformular (DOCX, 258 KB) (Titelseite plus max. 2 Seiten Projektbeschreibung) als PDF. Der Antrag kann auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden.
  3. Falls die Durchführung der geplanten Arbeiten wesentlich von Beiträgen externer Praxispartner:innen abhängt, beispielsweise vom Zugang zu Daten, Studienteilnehmenden, Räumlichkeiten oder Infrastruktur, ist ein Unterstützungsschreiben der betreffenden Institution beizulegen.

Daten

Bewerbungsfrist 30.09.2026
Entscheidung ca. Ende Oktober
Frühester Start des Projekts Ein bis zwei Wochen nach Bewilligung des Projekts